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Neuigkeiten vom Bundesverfassungsgericht

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Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats eine Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer gegen einen Planfeststellungsbeschluss gerichteten Klage nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verwaltungsgerichte haben die Klage mangels Klagebefugnis als unzulässig angesehen. Sie stufen das betroffene Grundstück des Beschwerdeführers als sogenanntes „Sperrgrundstück“ im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein, da das Grundstück nur zur Abwehr des Vorhabens erworben worden sei, und haben der Klage den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenhalten. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie den gesetzlichen Begründungsanforderungen nicht genügt.

Aktenzeichen:

16. Juni 2020 | Verfassungsbeschwerde gegen Einstufung als „Sperrgrundst&#

Quellenangabe:

Bundesverfassungsgericht

Veröffentlichung am:

16. Juni 2020 (Dienstag)

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