Neuigkeiten vom Bundesverfassungsgericht
Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd WünschTitel:
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats eine Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer gegen einen Planfeststellungsbeschluss gerichteten Klage nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verwaltungsgerichte haben die Klage mangels Klagebefugnis als unzulässig angesehen. Sie stufen das betroffene Grundstück des Beschwerdeführers als sogenanntes „Sperrgrundstück“ im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein, da das Grundstück nur zur Abwehr des Vorhabens erworben worden sei, und haben der Klage den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenhalten. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie den gesetzlichen Begründungsanforderungen nicht genügt. Aktenzeichen:
16. Juni 2020 | Verfassungsbeschwerde gegen Einstufung als „Sperrgrundst
Quellenangabe:
Bundesverfassungsgericht Veröffentlichung am:
16. Juni 2020 (Dienstag) Nachricht:
Für das Jahr 2025 liegen noch keine Datensätze vor! |
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